Ein Unfall, eine plötzliche Krankheit oder nachlassende geistige Kräfte im Alter: Jeder kann in eine Situation geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Viele glauben irrtümlich, dass in diesem Fall automatisch der Ehepartner oder die Kinder entscheiden dürfen. Das ist im deutschen Recht falsch.

Ohne eine rechtsgültige Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Um dies zu verhindern und selbstbestimmt zu bleiben, sind die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht die wichtigsten Instrumente. Warum der Gang zum Notar dabei sicherer ist als eine Vorlage aus dem Internet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

1. Die wichtigsten Arten von Vollmachten im Überblick

Im notariellen Alltag werden meist drei Dokumente kombiniert, um eine lückenlose Absicherung zu gewährleisten:

Die Vorsorgevollmacht

Sie bevollmächtigen eine Vertrauensperson (z. B. Ehepartner, Kinder), im Ernstfall für Sie zu handeln. Dies umfasst Vermögenssorge, Behördengänge, Postverkehr und Entscheidungen über den Aufenthalt (z. B. Pflegeheim).

Die Patientenverfügung

Hiermit legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen (z. B. künstliche Beatmung), wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Diese richtet sich primär an die Ärzte.

Die Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist die umfassendste Form der Stellvertretung. Sie ermächtigt den Bevollmächtigten zur rechtlichen Vertretung in nahezu allen Angelegenheiten.

2. Warum zum Notar? Privat vs. Notariell beurkundet

Zwar können Sie eine Vollmacht auch privatschriftlich zu Hause erstellen, doch die notarielle Beurkundung bietet entscheidende Vorteile, die im Ernstfall über Handlungsfähigkeit oder Stillstand entscheiden:

  • Hohe Akzeptanz bei Banken: Banken erkennen privatschriftliche Vollmachten oft nicht an oder verlangen interne Formulare. Eine notarielle Vollmacht wird hingegen fast immer akzeptiert.
  • Immobiliengeschäfte: Besitzen Sie ein Haus oder eine Eigentumswohnung? Dann muss Ihre Vollmacht notariell beurkundet (oder zumindest beglaubigt) sein. Mit einer privaten Vollmacht kann Ihr Bevollmächtigter Ihre Immobilie im Notfall weder verkaufen noch belasten, um z. B. Pflegekosten zu decken.
  • Geschäftsfähigkeit: Der Notar bestätigt Ihre Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung. Das verhindert, dass spätere Entscheidungen von Dritten angezweifelt werden.
  • Zentrales Vorsorgeregister: Der Notar lässt Ihre Urkunden im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) eintragen. So finden Betreuungsgerichte die Vollmacht sofort und bestellen keinen fremden Betreuer.

3. Checkliste: Vorbereitung für den Notartermin

Die Erstellung einer Vollmacht ist unkompliziert. Folgende Punkte sollten Sie vorab klären:

  • Wer soll Bevollmächtigter sein? Wählen Sie nur Personen, denen Sie zu 100 % vertrauen.
  • Ersatzbevollmächtigte: Was passiert, wenn Ihre Vertrauensperson selbst ausfällt? Benennen Sie einen Ersatz.
  • Umfang: Soll die Vollmacht „ab sofort“ gelten (im Außenverhältnis üblich) oder nur unter Bedingungen?
  • Dokumente: Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

4. Notarkosten Vollmacht: Eine lohnende Investition

Die Kosten für eine Vorsorgevollmacht sind gesetzlich im GNotKG geregelt und hängen von Ihrem Reinvermögen ab. Schulden werden bis zur Hälfte des Wertes abgezogen.

Gut zu wissen: Für die Berechnung der Gebühr wird meist nur die Hälfte des vorhandenen Vermögens angesetzt (max. 1 Million Euro).

Kostenbeispiel:
Sie haben ein Vermögen von 100.000 €. Der Geschäftswert für die Vollmacht beträgt somit 50.000 €.
Die Notargebühr für eine Beurkundung liegt bei ca. 165 € (zzgl. MwSt., Auslagen und ZVR-Registrierung).

Für diesen Betrag erhalten Sie ein rechtssicheres Dokument, das teure Gerichtsverfahren zur Betreuerbestellung vermeidet.

5. Generalvollmacht für Unternehmer

Für Unternehmer ist eine Generalvollmacht oder eine spezielle Unternehmervollmacht existenzsichernd. Wenn der Chef ausfällt, muss der Betrieb weiterlaufen. Eine notarielle Vollmacht stellt sicher, dass Löhne gezahlt und Verträge bedient werden können, da sie im Handelsregister anerkannt wird.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Vollmacht

Die wichtigsten Antworten zum Thema rechtliche Vorsorge.

Ist eine notarielle Vollmacht Pflicht?

Gesetzlich nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Wenn Immobilienvermögen vorhanden ist, ist die notarielle Form (mindestens Beglaubigung) sogar zwingend erforderlich, damit der Bevollmächtigte im Grundbuch handeln kann.

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung?

Die Vorsorgevollmacht bestimmt das „Wer“ (wer darf für mich entscheiden), während die Patientenverfügung das „Wie“ (welche medizinischen Maßnahmen will ich) regelt. Beide Dokumente werden oft kombiniert.

Wann wird die Vollmacht gültig?

Eine notarielle General- oder Vorsorgevollmacht ist in der Regel „ab sofort“ gültig. Das ist notwendig, damit sie im Geschäftsverkehr (z. B. bei Banken) akzeptiert wird. Intern regeln Sie mit dem Bevollmächtigten, dass er sie erst im Ernstfall nutzen darf.

Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?

Ja, Standard-Vollmachten gelten „transmortal“, also über den Tod hinaus. Das ist sehr wichtig, damit die Erben handlungsfähig bleiben (z. B. Beerdigungskosten zahlen), bis der Erbschein ausgestellt ist.

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