Wer entscheidet, was mit Ihrem Vermögen passiert, wenn Sie nicht mehr sind? Ohne ein Testament gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Das führt oft zu unerwünschten Ergebnissen, Streit in der Familie oder Zersplitterung von Immobilienvermögen (Erbengemeinschaften).

Zwar können Sie in Deutschland ein Testament auch handschriftlich zu Hause verfassen, doch das notarielle Testament bietet entscheidende Vorteile bei der Rechtssicherheit und kann Ihren Erben später viel Geld und Bürokratie ersparen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über den Ablauf, die Kosten und das berühmte „Berliner Testament“.

1. Warum zum Notar? Der Vorteil gegenüber dem handschriftlichen Testament

Viele scheuen den Gang zum Notar wegen der Kosten. Das ist oft ein Trugschluss. Ein notarielles Testament hat zwei massive Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Der Notar prüft Ihre Testierfähigkeit und formuliert Ihren Willen juristisch eindeutig. Fehler, die ein privates Testament ungültig machen (z.B. fehlendes Datum, unklare Formulierungen), werden vermieden.
  • Ersatz für den Erbschein: Das ist der wichtigste Punkt. Wenn Sie ein notarielles Testament haben, benötigen Ihre Erben später meist keinen Erbschein mehr, um sich bei Banken oder im Grundbuchamt als Erben auszuweisen. Ein Erbschein ist oft teurer als das notarielle Testament selbst. Sie sparen Ihren Erben also Kosten.

2. Arten von Testamenten: Einzeltestament oder Berliner Testament?

Bevor Sie zum Notar gehen, sollten Sie wissen, welche Art von Verfügung Sie benötigen:

Das Einzeltestament

Für Alleinstehende oder Personen, die allein über ihr Vermögen entscheiden wollen. Sie setzen Erben ein, ordnen Vermächtnisse an oder bestimmen Testamentsvollstreckung.

Das Berliner Testament (Gemeinschaftliches Testament)

Dies ist die beliebteste Form für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner in Deutschland.

Das Prinzip: Die Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Erst wenn der zweite Partner verstirbt, erben die Kinder (Schlusserben).

Achtung: Dies kann steuerliche Nachteile bei großen Vermögen haben und bindet den überlebenden Partner oft stark. Der Notar berät Sie hierzu ausführlich.

3. Checkliste: Was muss ich zum Notartermin mitbringen?

Die Vorbereitung ist unkompliziert. Folgende Daten benötigt das Notariat:

  • Ausweisdokumente: Personalausweis oder Reisepass.
  • Geburts- und Heiratsurkunden: (Oft reicht das Familienstammbuch, um die Daten korrekt zu erfassen).
  • Daten der Erben: Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Personen, die erben sollen.
  • Vermögensaufstellung: Eine grobe Auflistung Ihres Vermögens (Immobilien, Bankguthaben, Firmenanteile). Dies ist wichtig für die Berechnung der Gebühren, nicht für den Inhalt des Testaments selbst.
  • Besondere Wünsche: Soll jemand enterbt werden? Gibt es Pflichtteilsberechtigte?

4. Der Ablauf der Beurkundung

  1. Beratungsgespräch: Sie schildern dem Notar Ihre familiäre und finanzielle Situation sowie Ihre Wünsche. Der Notar klärt Sie über rechtliche Fallen (z.B. Pflichtteilsansprüche) auf.
  2. Entwurf: Der Notar erstellt einen juristisch präzisen Entwurf und sendet Ihnen diesen zur Prüfung zu.
  3. Beurkundung: Beim eigentlichen Termin wird das Testament vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
  4. Registrierung: Der Notar lässt das Testament beim Zentralen Testamentsregister (ZTR) registrieren und verwahrt das Original beim Amtsgericht. Damit ist sichergestellt, dass das Testament im Todesfall garantiert gefunden wird.

5. Notarkosten Testament: Was kostet es?

Die Gebühren richten sich nach dem sogenannten Reinvermögen (Geschäftswert) zum Zeitpunkt der Beurkundung. Schulden werden bis zur Hälfte des Vermögenswertes abgezogen.

Kostenbeispiel (Einzeltestament):
Bei einem Vermögen von 100.000 € beträgt die Notargebühr ca. 273 € (zzgl. MwSt. und Auslagen).

Kostenbeispiel (Ehegattentestament / Berliner Testament):
Bei einem gemeinsamen Vermögen von 200.000 € beträgt die Gebühr ca. 870 € (zzgl. MwSt.).

Hinweis: Ein späterer Erbschein würde bei diesen Werten oft das Doppelte kosten. Das Notartestament ist also eine Investition in die Zukunft.

6. Zentrales Testamentsregister

Ein großer Vorteil des notariellen Weges ist die Registrierung. Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass im Sterbefall das Nachlassgericht automatisch informiert wird. Ein „Verschwinden“ des Testaments ist somit ausgeschlossen.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Testament

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Vererben.

Ist ein notarielles Testament Pflicht?

Nein, in Deutschland können Sie ein Testament auch komplett handschriftlich verfassen und unterschreiben. Allerdings sind diese oft fehleranfällig oder werden nicht gefunden. Für Immobilienbesitzer ist das notarielle Testament sehr empfehlenswert, um die Grundbuchberichtigung zu erleichtern.

Was kostet ein Berliner Testament beim Notar?

Die Kosten hängen vom gemeinsamen Vermögen ab. Bei einem Vermögen von 250.000 € liegen die Kosten etwa bei 1.070 € (inkl. MwSt.). Da es sich um einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament handelt, fällt eine doppelte Gebühr an.

Ersetzt das notarielle Testament den Erbschein?

Ja, in den allermeisten Fällen (ca. 95%) akzeptieren Banken und das Grundbuchamt ein notarielles Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis. Der teure Erbschein ist dann nicht mehr nötig.

Kann ich mein Testament später ändern?

Ja, ein Einzeltestament können Sie jederzeit widerrufen oder ändern (durch ein neues Testament). Bei einem Berliner Testament (Ehegatten) ist eine Änderung nach dem Tod des ersten Partners oft nicht mehr möglich, es sei denn, es wurde eine Änderungsvorbehaltsklausel aufgenommen.

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