Eine Schenkung zu Lebzeiten ist eine beliebte Möglichkeit, Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben und dabei Erbschaftssteuern zu sparen. Doch viele stellen sich die Frage: Muss ich für eine Schenkung zum Notar?

Die Antwort hängt entscheidend davon ab, was verschenkt wird. Während bei einer Immobilienübertragung der Notar zwingend erforderlich ist, sieht es bei einer Geldschenkung anders aus. In diesem Ratgeber klären wir auf, wann der Gang zum Notar Pflicht ist, welche Steuervorteile winken und welche Notarkosten bei einem Schenkungsvertrag anfallen.

1. Die Geldschenkung: Ist ein Notar notwendig?

Dies ist die häufigste Frage in unserer Beratungspraxis. Die kurze Antwort lautet: Nein, meistens nicht – aber es gibt eine wichtige Ausnahme.

Der „Handschenkung“ (Ohne Notar)

Wenn Sie Ihrem Kind oder Enkelkind Geld schenken wollen und das Geld sofort überweisen oder bar übergeben, benötigen Sie keinen Notar. Mit dem Vollzug der Schenkung (das Geld landet auf dem Konto des Empfängers) wird der Schenkungsvertrag gemäß § 518 Abs. 2 BGB auch ohne notarielle Form rechtsgültig. Das nennt man „Handschenkung“.

Das Schenkungsversprechen (Mit Notar)

Anders sieht es aus, wenn Sie heute versprechen, in der Zukunft Geld zu schenken (z. B. „Du bekommst 50.000 €, wenn du 30 wirst“). Ein solches Schenkungsversprechen ist nur wirksam, wenn es notariell beurkundet wird. Ohne Notar ist das Versprechen rechtlich wertlos und kann nicht eingeklagt werden.

Achtung Steuerfalle: Auch wenn Sie für eine Geldschenkung keinen Notar brauchen, müssen Sie das Finanzamt informieren, wenn die Freibeträge überschritten werden. Eine Meldung ans Finanzamt ist Pflicht!

2. Die Schenkung von Immobilien: Hier ist der Notar Pflicht

Ganz anders ist die Rechtslage, wenn Sie ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück verschenken wollen. Hier schreibt das Gesetz (§ 311b BGB) zwingend die notarielle Beurkundung vor.

Eine private Umschreibung ist unmöglich. Der Notar entwirft den Überlassungsvertrag, kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch und sichert oft Rechte für den Schenker ab, wie zum Beispiel:

  • Wohnrecht / Nießbrauch: Die Eltern schenken das Haus den Kindern, dürfen aber lebenslang darin wohnen bleiben.
  • Rückforderungsrechte: Das Haus fällt an die Eltern zurück, wenn das Kind z. B. vor den Eltern verstirbt oder insolvent wird.

3. GmbH-Anteile verschenken

Auch wenn Sie Anteile an einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) verschenken möchten, ist der Gang zum Notar unvermeidlich. Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen muss gemäß § 15 GmbHG notariell beurkundet werden, damit sie wirksam ist und im Handelsregister vollzogen werden kann.

4. Freibeträge nutzen: Warum eine Schenkung Steuern spart

Einer der Hauptgründe für Schenkungen ist die Schenkungssteuer. Die Freibeträge können alle 10 Jahre neu ausgeschöpft werden. Wer früh anfängt, kann so große Vermögen steuerfrei übertragen.

Verhältnis zum Schenker Steuerlicher Freibetrag
Ehepartner / Lebenspartner 500.000 €
Kinder (auch Stiefkinder) 400.000 €
Enkelkinder 200.000 €
Eltern / Geschwister / Fremde 20.000 €

5. Notarkosten bei einer Schenkung

Wenn ein Notar eingeschaltet wird (z. B. bei Immobilien), richten sich die Kosten nach dem Verkehrswert des Objekts. Schulden auf dem Haus mindern den Geschäftswert.

Kostenbeispiel (Immobilienschenkung):
Sie schenken Ihrem Kind eine Wohnung im Wert von 300.000 €.
Die Notarkosten für den Überlassungsvertrag liegen bei ca. 1.300 € bis 1.600 € (zzgl. Grundbuchkosten).
Vergleich: Eine Erbschaftsteuer ohne Freibetrag wäre oft deutlich teurer.

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Häufige Fragen (FAQ) zur Schenkung

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Schenken und Vererben.

Brauche ich einen Notar, um Geld zu verschenken?

Nein, wenn das Geld sofort überwiesen oder übergeben wird („Handschenkung“), ist kein Notar nötig. Nur wenn Sie ein Schenkungsversprechen für die Zukunft abgeben, ohne das Geld sofort zu übergeben, muss dies notariell beurkundet werden.

Was kostet ein Schenkungsvertrag beim Notar?

Die Kosten hängen vom Wert des Geschenks ab. Bei einer Immobilie im Wert von 200.000 € müssen Sie mit etwa 1.000 € bis 1.200 € an Notargebühren für die Beurkundung und den Vollzug rechnen.

Kann man eine notarielle Schenkung rückgängig machen?

Grundsätzlich: Geschenkt ist geschenkt. Allerdings bauen Notare in Überlassungsverträge für Immobilien oft „Rückforderungsrechte“ ein (z. B. bei grobem Undank, Insolvenz des Beschenkten oder Vorversterben). Ohne solche Klauseln ist eine Rückforderung extrem schwierig.

Muss ich Schenkungen dem Finanzamt melden?

Ja. Sowohl der Schenker als auch der Beschenkte sind verpflichtet, Schenkungen innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Finanzamt zu melden, auch wenn keine Steuer anfällt, weil die Freibeträge nicht überschritten wurden.

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