
Niemand zahlt gerne Steuern – schon gar nicht auf Vermögen, das die Familie bereits versteuert hat. Dennoch greift der deutsche Staat beim Übergang von Vermögen zu: Das Erbschafts- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) regelt genau, wie viel Sie an den Fiskus abgeben müssen, wenn Sie erben oder eine Schenkung erhalten.
Die gute Nachricht: Die Freibeträge in Deutschland sind vergleichsweise hoch. Wer rechtzeitig plant und den Gang zum Notar nicht scheut, kann Vermögen oft völlig steuerfrei übertragen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Steuerklassen, die 10-Jahres-Frist und wie Sie durch gezielte Schenkungen Steuern sparen.
1. Erbschaftssteuer vs. Schenkungssteuer: Wo ist der Unterschied?
Rechtlich gesehen gibt es kaum einen Unterschied. In Deutschland gelten für beide Steuerarten dieselben Steuersätze und dieselben Freibeträge.
- Erbschaftssteuer: Fällt an, wenn Vermögen durch den Tod einer Person übergeht (Erbfall).
- Schenkungssteuer: Fällt an, wenn Vermögen zu Lebzeiten freiwillig übertragen wird (Schenkung).
Der entscheidende Vorteil der Schenkung: Während man nur einmal sterben (und vererben) kann, können die Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre neu genutzt werden. Das ist der Hebel für eine intelligente Vermögensnachfolge.
2. Die Freibeträge: Wie viel darf ich steuerfrei behalten?
Jeder Erbe oder Beschenkte hat einen persönlichen Freibetrag. Nur der Betrag, der darüber liegt, muss versteuert werden. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:
| Verwandtschaftsverhältnis | Steuerfreibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehepartner / Eingetr. Lebenspartner | 500.000 € | I |
| Kinder (und Stiefkinder) | 400.000 € | I |
| Enkelkinder | 200.000 € | I |
| Eltern / Großeltern (bei Erbschaft) | 100.000 € | I |
| Geschwister / Nichten / Neffen | 20.000 € | II |
| Nicht verwandte (Freunde, Partner ohne Ehe) | 20.000 € | III |
3. Wie hoch ist der Steuersatz?
Wenn das Erbe oder die Schenkung den Freibetrag übersteigt, muss nur der überschüssige Betrag versteuert werden. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse (siehe Tabelle oben) und der Höhe des Erbes ab.
- Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder): Beginnt bei milden 7 % und steigt langsam an (bis 30 %).
- Steuerklasse II (Geschwister): Beginnt direkt bei 15 %.
- Steuerklasse III (Fremde): Beginnt direkt bei 30 %. Hier greift der Staat hart zu.
4. Immobilien steuerfrei vererben: Das „Familienheim“
Eine wichtige Ausnahme für Immobilienbesitzer: Das selbstgenutzte Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen komplett steuerfrei an den Ehepartner oder die Kinder vererbt werden – unabhängig vom Wert!
- Voraussetzung Ehepartner: Muss die Immobilie nach dem Erbfall weitere 10 Jahre selbst bewohnen.
- Voraussetzung Kinder: Müssen ebenfalls 10 Jahre darin wohnen UND die Wohnfläche darf 200 m² nicht überschreiten.
5. Die 10-Jahres-Frist und der Nießbrauch: Strategien beim Notar
Wer großes Vermögen hat, sollte frühzeitig handeln. Mit einer notariellen Schenkung können Sie die Freibeträge mehrfach nutzen. Alle 10 Jahre können Eltern jedem Kind erneut 400.000 € steuerfrei übertragen.
Der Nießbrauch-Trick
Eltern schenken das Haus den Kindern schon zu Lebzeiten, behalten sich aber im notariellen Vertrag ein Nießbrauchsrecht vor.
Der Vorteil: Der Wert des Nießbrauchs wird vom Wert der Schenkung abgezogen. Das drückt die Steuerlast massiv, und die Eltern bleiben „Herr im Haus“.
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Häufige Fragen (FAQ) zur Erbschaftssteuer
Wichtige Antworten rund um das Thema Steuern beim Finanzamt.
Muss ich jede Erbschaft dem Finanzamt melden?
Ja, grundsätzlich besteht eine Anzeigepflicht (§ 30 ErbStG). Sie müssen dem Finanzamt innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis den Erbfall oder die Schenkung melden. Dies gilt auch, wenn Sie glauben, unter dem Freibetrag zu liegen.
Wann verjährt die Schenkungssteuer?
Wenn Sie die Schenkung dem Finanzamt melden, beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre. Verschweigen Sie die Schenkung jedoch, beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen oder verlängert sich bei Steuerhinterziehung massiv.
Zählen Schenkungen zum Erbe dazu?
Ja, wenn der Schenker innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Dann wird der Wert der Schenkung (anteilig abschmelzend) dem Erbe hinzugerechnet („Pflichtteilsergänzungsanspruch“).
Was kostet ein Notar bei einer Schenkung?
Die Notarkosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie oder des Schenkungsgegenstandes (GNotKG). Diese Kosten sind jedoch meist deutlich geringer als die potenzielle Steuerersparnis.

