
Ein Todesfall in der Familie ist eine emotionale Belastung. Doch neben der Trauer müssen sich die Hinterbliebenen oft schnell um rechtliche Fragen kümmern. Wer in Deutschland ein Erbe antreten oder aufgrund von Schulden ausschlagen möchte, kommt oft mit dem Notar in Berührung. Besonders wenn Immobilien zum Nachlass gehören oder kein notarielles Testament vorliegt, ist der Gang zum Notar meist unvermeidlich.
In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann Sie einen Erbschein benötigen, wie die Grundbuchberichtigung funktioniert und welche Fristen Sie beachten müssen, wenn Sie das Erbe ausschlagen wollen.
1. Der Erbschein: Der Ausweis für den Erben
Wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Um gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt nachzuweisen, dass Sie der rechtmäßige Erbe sind, benötigen Sie oft einen Erbschein.
Wie beantrage ich einen Erbschein?
Den Erbscheinsantrag stellen Sie in der Regel bei einem Notar. Der Notar nimmt Ihren Antrag auf, prüft die Angaben (Geburts-, Sterbe- und Heiratsurkunden) und leitet alles an das zuständige Nachlassgericht weiter. Der Notar nimmt Ihnen hierbei die bürokratische Last ab und sorgt für juristische Korrektheit.
2. Immobilien im Nachlass: Die Grundbuchberichtigung
Besonders wichtig ist der Notar, wenn zum Nachlass ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück gehört. Das Grundbuch muss geändert werden, damit die Erben als neue Eigentümer eingetragen werden.
- Antragstellung: Der Antrag auf Grundbuchberichtigung muss beim Grundbuchamt gestellt werden.
- Frist (Kosten sparen): Wenn Sie den Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall stellen, ist die Umschreibung im Grundbuch gebührenfrei. Sie benötigen dafür entweder einen Erbschein oder ein notarielles Testament.
3. Erbe ausschlagen: Achtung vor der 6-Wochen-Frist!
Nicht jede Erbschaft ist ein Segen. Wenn der Verstorbene Schulden hinterlässt, haften die Erben mit ihrem Privatvermögen. Um das zu verhindern, müssen Sie die Erbschaft ausschlagen.
Hierbei ist Eile geboten: Sie haben nur 6 Wochen Zeit ab dem Moment, in dem Sie von der Erbschaft erfahren haben. Die Ausschlagung muss zwingend:
- Persönlich beim Nachlassgericht zu Protokoll gegeben werden, ODER
- Vom Notar beglaubigt werden.
Der Gang zum Notar ist oft schneller und flexibler als auf einen Termin beim Gericht zu warten, was bei der knappen Frist entscheidend sein kann.
4. Die Erbengemeinschaft: Streit vermeiden durch Auseinandersetzung
Erben mehrere Personen gemeinsam (z. B. drei Geschwister), entsteht eine Erbengemeinschaft. Das Vermögen gehört allen gemeinsam. Will man das Erbe aufteilen (z. B. einer übernimmt das Elternhaus und zahlt die anderen aus), ist ein Erbauseinandersetzungsvertrag notwendig.
Sofern Immobilien betroffen sind, muss dieser Vertrag zwingend notariell beurkundet werden.
5. Notarkosten im Erbrecht: Mit welchen Gebühren muss ich rechnen?
Die Kosten für den Erbscheinsantrag richten sich nach dem Wert des Nachlasses (abzüglich der Schulden). Die Gebühren sind im GNotKG festgelegt.
Kostenbeispiel (Erbscheinantrag):
Beträgt der Nachlasswert 200.000 €, fallen für den notariellen Erbscheinsantrag ca. 435 € an (zzgl. MwSt. und Gerichtskosten).
Kostenbeispiel (Erbausschlagung):
Die Ausschlagung ist günstig. Unabhängig von der Höhe der Schulden liegt die Mindestgebühr beim Notar oft nur bei ca. 30 € bis 40 €.
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Häufige Fragen (FAQ) zum Erbe beim Notar
Antworten auf die wichtigsten Fragen für Erben und Pflichtteilsberechtigte.
Wann brauche ich zwingend einen Erbschein?
Einen Erbschein benötigen Sie meist dann, wenn kein notarielles Testament vorliegt und Sie auf Bankkonten zugreifen oder das Grundbuch umschreiben lassen müssen. Bei privatschriftlichen Testamenten bestehen Banken oft auf diesem Dokument.
Wie schnell muss ich zum Notar, um das Erbe auszuschlagen?
Sie haben eine Frist von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Da Termine bei Gerichten oft rar sind, ist der Notar oft die schnellere Option, um die Frist zu wahren.
Was kostet die Umschreibung des Hauses auf die Erben?
Die Umschreibung im Grundbuch ist gebührenfrei, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers beantragt wird. Sie zahlen lediglich die Kosten für den Erbscheinsantrag oder die Eröffnung des Testaments.
Kann der Notar bei Streit in der Erbengemeinschaft helfen?
Ja, der Notar kann als neutraler Vermittler einen Erbauseinandersetzungsvertrag entwerfen und beurkunden, um das Vermögen rechtssicher unter den Erben aufzuteilen und Streit zu beenden.

