Wenn der Immobilienkredit endlich abbezahlt ist, fällt vielen Eigentümern ein Stein vom Herzen. Doch damit das Haus auch auf dem Papier schuldenfrei ist, müssen Sie aktiv werden und die Grundschuld löschen lassen. Ein automatischer Prozess ist dies in Deutschland nämlich nicht: Auch wenn die Bank kein Geld mehr bekommt, bleibt die Belastung im Grundbuch stehen, bis Sie die Löschung beantragen.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie der Prozess der Löschung einer Grundschuld funktioniert, was eine Löschungsbewilligung ist und mit welchen Notarkosten Sie rechnen müssen. Zudem klären wir, wann es strategisch klüger sein kann, die Grundschuld einfach stehen zu lassen.

1. Der Ablauf: Wie kann ich meine Grundschuld löschen?

Der Weg zur lastenfreien Immobilie führt in Deutschland immer über den Notar. Der Prozess besteht aus drei wesentlichen Schritten:

Schritt 1: Die Löschungsbewilligung der Bank

Sobald Sie den Kredit vollständig getilgt haben, schickt Ihnen die Bank unaufgefordert oder auf Antrag die sogenannte Löschungsbewilligung zu. Dies ist das offizielle Dokument, in dem die Bank bestätigt, dass sie keine Rechte mehr an der Immobilie geltend macht und der Löschung zustimmt.

Schritt 2: Der Termin beim Notar

Mit diesem Dokument allein passiert im Grundbuch noch nichts. Sie müssen einen Termin beim Notar vereinbaren. Der Notar entwirft den Löschungsantrag. Sie unterschreiben diesen Antrag, und der Notar beglaubigt Ihre Unterschrift.

Schritt 3: Die Löschung im Grundbuch

Der Notar reicht die Löschungsbewilligung der Bank zusammen mit Ihrem Löschungsantrag beim zuständigen Grundbuchamt ein. Das Amt prüft die Unterlagen und entfernt die Eintragung aus Abteilung III des Grundbuchs. Ihre Immobilie ist nun offiziell lastenfrei.

2. Notarkosten bei der Löschung: Mit diesen Gebühren müssen Sie rechnen

Nichts im Grundbuch ist umsonst. Wenn Sie eine Grundschuld löschen wollen, fallen Gebühren sowohl für den Notar als auch für das Grundbuchamt an. Die Höhe ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richtet sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld (Nennbetrag), nicht nach dem aktuellen Wert des Hauses.

Kostenbeispiel:
Sie wollen eine alte Grundschuld in Höhe von 200.000 € löschen lassen.

  • Notarkosten (Beglaubigung): ca. 130 € bis 150 € (zzgl. MwSt.)
  • Grundbuchamt (Gebühr): ca. 400 € bis 450 €
  • Gesamtkosten: ca. 0,2 % bis 0,3 % der Grundschuldsumme.

3. Strategie: Löschen oder stehen lassen?

Viele Eigentümer wissen nicht, dass man die Grundschuld nicht zwingend entfernen muss. Sie wird dann zu einer sogenannten Eigentümergrundschuld. Es gibt gute Gründe für beide Varianten:

Wann Sie die Grundschuld löschen sollten

  • Verkauf der Immobilie: Wenn Sie das Haus verkaufen wollen, erwartet der Käufer in der Regel ein lastenfreies Grundbuch. Hier ist die Löschung meist unumgänglich.
  • Emotionale Freiheit: Viele Menschen wollen einfach das gute Gefühl haben, dass das Haus „wirklich ihnen gehört“ und keine Bank mehr drinsteht.

Wann Sie die Grundschuld stehen lassen sollten

  • Geplante Renovierungen: Wenn Sie in ein paar Jahren das Dach sanieren oder eine neue Heizung einbauen wollen, brauchen Sie vielleicht einen neuen Kredit. Sie können die alte Grundschuld dann einfach „neu valutieren“ (wiederbeleben). Das spart die teuren Kosten für eine Neueintragung beim Notar und Grundbuchamt.
  • Schenkung an Kinder: Manchmal ist es sinnvoll, Belastungen bei der Übertragung zu übernehmen.

4. Unterlagen für den Notar

Damit der Notar den Löschungsantrag vorbereiten kann, sollten Sie folgende Dokumente zum Termin mitbringen:

  • Die Löschungsbewilligung der Bank im Original.
  • Ggf. den Grundschuldbrief (falls damals ein Briefrecht vereinbart wurde – das steht in der Bewilligung).
  • Gültigen Personalausweis oder Reisepass.
  • Daten zum Grundbuch (Amtsgericht, Blattnummer – stehen meist in der Post der Bank).

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Häufige Fragen (FAQ) zur Grundschuldlöschung

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Grundbuchbereinigung.

Was kostet es, eine Grundschuld löschen zu lassen?

Insgesamt müssen Sie mit Kosten von ca. 0,2 % bis 0,4 % der eingetragenen Grundschuldsumme rechnen. Diese teilen sich auf den Notar (für die Unterschriftsbeglaubigung) und das Grundbuchamt (für die Austragung) auf.

Brauche ich zwingend einen Notar für die Löschung?

Ja. Das Grundbuchamt akzeptiert Löschungsanträge nur, wenn die Unterschrift des Eigentümers notariell beglaubigt ist (§ 29 GBO). Ein direkter Gang zum Amt ohne Notar ist nicht möglich.

Was mache ich mit der Löschungsbewilligung der Bank?

Bewahren Sie dieses Dokument extrem gut auf! Es ist bares Geld wert. Ohne das Original können Sie die Grundschuld nicht löschen. Geben Sie es erst aus der Hand, wenn Sie beim Notar den Antrag stellen.

Wie lange dauert die Löschung im Grundbuch?

Nachdem der Notar die Unterlagen eingereicht hat, hängt es vom jeweiligen Amtsgericht ab. In der Regel dauert die Bearbeitung zwischen 2 und 6 Wochen. Sie erhalten danach eine Bestätigung.

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