
Lange Anfahrtswege und Wartezeiten gehören der Vergangenheit an – zumindest in bestimmten Rechtsbereichen. Seit August 2022 ist die Online-Beurkundung beim Notar in Deutschland gesetzlich möglich. Dank modernster Verschlüsselungstechnik können Sie nun bequem vom Büro oder von zu Hause aus per Videokonferenz rechtssichere Dokumente unterzeichnen. Dies ist eine Revolution, besonders für Unternehmer und Gründer.
Doch Vorsicht: Nicht jedes Rechtsgeschäft darf digital abgewickelt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Verfahren für die Online-Beurkundung beim Notar zugelassen sind, welche technischen Voraussetzungen Sie benötigen und wie der digitale Termin abläuft.
1. Was ist per Video möglich – und was nicht?
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) hat den Weg frei gemacht, aber der Anwendungsbereich ist strikt begrenzt. Aktuell ist das Online-Verfahren hauptsächlich auf das Gesellschaftsrecht beschränkt.
Was geht online? (Der Fokus)
- GmbH-Gründung & UG-Gründung: Die Bargründung einer GmbH oder Unternehmergesellschaft ist der Hauptanwendungsfall.
- Handelsregisteranmeldungen: Änderungen im Handelsregister (z. B. Geschäftsführerwechsel, Prokurabestellung, Sitzverlegung).
- Vereinsregister: Anmeldungen für Vereine (e. V.).
Was geht NICHT online? (Präsenzpflicht)
- Immobilienkauf: Der Kauf von Häusern und Grundstücken erfordert nach wie vor die physische Anwesenheit beim Notar.
- Testamente & Erbverträge: Auch im Erbrecht ist der persönliche Eindruck für den Notar unverzichtbar.
- Vorsorgevollmachten: Hier ist ebenfalls meist ein Präsenztermin nötig.
2. Voraussetzungen für die Online-Beurkundung beim Notar
Um den Service nutzen zu können, benötigen Sie keine spezielle Software auf Ihrem PC, aber Sie müssen sich zweifelsfrei digital ausweisen können. Folgende Dinge sind Pflicht:
- eID-fähiger Ausweis: Ein deutscher Personalausweis, eine eID-Karte für Unionsbürger oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (PIN).
- Smartphone: Ein NFC-fähiges Smartphone (fast alle modernen Geräte), um den Chip im Ausweis auszulesen.
- Notar-App: Die offizielle App der Bundesnotarkammer (kostenlos im App Store / Google Play).
- Kamera & Mikrofon: Für die Videokonferenz mit dem Notar.
3. Der Ablauf: So funktioniert der digitale Notartermin
Der Prozess ist sicher und strukturiert. Er ähnelt einem normalen Termin, findet aber in einem geschützten virtuellen Raum statt.
- Registrierung: Sie registrieren sich im Online-Verfahren der Bundesnotarkammer und laden Ihre persönlichen Daten hoch.
- Terminvereinbarung: Sie wählen einen Notar, der das Online-Verfahren anbietet (nicht alle Notare machen das).
- Identifizierung: Vor dem Gespräch lesen Sie mit der Notar-App Ihren Ausweis aus. Zusätzlich wird Ihr Foto aus dem Chip des Ausweises an den Notar übermittelt.
- Die Videokonferenz: Der Notar schaltet sich per Video zu. Er verliest die Urkunde, die Ihnen gleichzeitig auf dem Bildschirm angezeigt wird.
- Die Unterschrift: Statt mit dem Stift unterschreiben Sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES). Diese wird per Klick in der App ausgelöst – ganz ohne Kartenlesegerät.
4. Kosten: Ist der Online-Notar teurer?
Die gute Nachricht: Die eigentlichen Notargebühren für die Beurkundung sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und identisch mit den Gebühren vor Ort.
Es fällt lediglich eine kleine Auslagenpauschale für die Nutzung des Videokommunikationssystems an (derzeit ca. 8 € bis 25 € pro Verfahren). Angesichts der gesparten Reisekosten und Zeit ist dies für die meisten Gründer vernachlässigbar.
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Häufige Fragen (FAQ) zur Online-Beurkundung
Die wichtigsten Fragen zur digitalen Unterschrift beim Notar.
Kann ich mein Haus online beim Notar kaufen?
Nein. Immobilienkaufverträge und Grundschuldbestellungen sind vom Online-Verfahren ausgeschlossen. Hier gilt weiterhin die Pflicht zur persönlichen Anwesenheit, um den hohen Schutz vor Übereilung und Betrug zu gewährleisten.
Welche App brauche ich für den Online-Notar?
Sie benötigen die kostenlose „Notar-App“ der Bundesnotarkammer. Andere Videotools wie Zoom oder Teams sind aus Datenschutzgründen und wegen fehlender Signaturfunktion nicht zulässig.
Ist die Online-Gründung sicher?
Ja, das System der Bundesnotarkammer gilt als extrem sicher. Durch die Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises ist die Identifizierung sogar oft sicherer als die bloße Sichtprüfung eines Ausweises vor Ort.
Kann jeder Notar das Online-Verfahren durchführen?
Rechtlich darf es jeder Notar, technisch bieten es aber noch nicht alle Kanzleien an. In unserem Verzeichnis können Sie gezielt nach Notaren suchen, die digitale Dienstleistungen anbieten.

